Corona und das Haus Almfrieden

Liebe Gäste,

Für das Gastgewerbe gibt es zur Zeit keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr.

Es bestehen also keine gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, wie z.B. Zugangsregelungen, Maskenpflicht, Kapazitäts- oder andere Beschränkungen bei Veranstaltungen.

Der Wegfall der Maskenpflicht bedeutet NICHT Maskenverbot! Jeder kann aus Eigenverantwortung und solidarischen Verhalten weiterhin eine Maske tragen, um sich und andere zu schützen.

Wir alle - Gastronomen, Beschäftigte und Gäste - sind dafür verantwortlich, dass der bisherige Weg nicht umsonst war.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!



Stand: 05.05.2022